Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die hier dargestellten AGB's können Sie auch als PDF-Datei herunterladen.
VERKAUFS-, LIEFER- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Verbindlichkeit
Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages. Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner binden uns nicht. Sollten einzelne Teile der gegenständlichen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wie des Vertrages nicht beeinträchtigt. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bzw. Kaufes oder unserer Bedingungen können nur in schriftlicher Form anerkannt werden.
2. Technische Beratung
Die von uns im Rahmen des Kundendienstes erteilten technischen Auskünfte und Ausführungsvorschriften können in der Folge der Voraussetzungen nur unverbindlich sein und schließen eine diesbezügliche Haftung durch uns aus. Wir empfehlen daher, alle technischen Daten bauseits nach dem jeweils letzten Stand zu prüfen.
3. Angebote
Unsere Angebote sind generell freibleibend. Von uns erstellte Angebote sind verbindlich, sofern die Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Abweichungen von Prospektabbildungen, Beschreibungen, Gewichtsangaben, usw. und Irrtum behalten wir vor.
4. Stornierungen und Rückgaben
Bestellte Ware muss innerhalb von 3 Wochen ab dem vereinbarten Liefertermin abgenommen werden. Sollte es dem Käufer aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, die Ware in dieser Zeit abzurufen, so steht es uns frei, die Ware ohne Nachfristsetzung komplett zu verrechnen. Für stornierte Bestellungen kann eine Stornogebühr von 30 % verrechnet werden. Bei Sonderanfertigungen jeglicher Art müssen wir auf eine uneingeschränkte Abnahmeverpflichtung bestehen. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Die Ware wird spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Liefertermin in Rechnung gestellt. Für eine allfällige, vereinbarte Warenrückgabe, die nicht in einem Liefer- oder Qualitätsfehler begründet ist, wird eine Manipulationsgebühr von 25 % verrechnet. Die Rücknahme erfolgt nur originalverpackt, sowie die vollständige Verwendbarkeit der Retourware muss gewährleistet sein. Die Rückgabe beträgt längstens einen Monat nach erfolgter Lieferung.
5. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt generell ab Werk. Lieferungen frei Haus erfolgen unabgeladen durch einen von uns beauftragten Spediteur bzw. Zustelldienst. Transportschäden, welcher Art auch immer, sind Sache des Kunden. Angaben über Liefertermine bzw. -fristen sind unverbindlich; Teillieferungen sind zulässig. Betriebsausfälle durch höhere Gewalt, Arbeitsausstände, Verkehrs- und Witterungsstörungen, Stromausfall, Lieferverzug der Vorlieferanten usw. entheben uns während ihrer Dauer und auch hinsichtlich ihrer Folgen von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen und der Erfüllung von Ersatzansprüchen. Der Kunde ist somit nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Prospekte, technische Unterlagen
Etwaige in Katalogen, technischen Merkblättern, Prospekten oder Abbildungen enthaltene Maße, Gewichts- und Qualitätsangaben sind Richtwerte. Die Zeichnungen sind nicht maßstabsgetreu. Irrtümer vorbehalten. Alle Zeichnungen, Pläne, Mengenauszüge und Bedarfsermittlungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, sind unverbindlich. Sie sind unser Eigentum und dürfen, schriftliche Sondervereinbarungen vorbehalten, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
7. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf unserer Ware darf nur mit der von uns festgesetzten Qualitätseinstufung erfolgen.
8. Preise
Unseren Lieferbedingungen liegen die Preise in Euro und ohne Mehrwertsteuer unserer aufgelegten Preislisten zugrunde, wobei wir uns für den Fall von Preisänderungen ausdrücklich die Berechnung der am Tag der Warenlieferung geltenden Preise vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab Werk, fahrzeugverladen.
9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind im Rahmen der vereinbarten Zahlungskonditionen fällig und werden jeweils auf die älteste noch offene Forderung verrechnet. Für ganz oder teilweise noch nicht erfüllte Vereinbarungen sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erfüllung zu verweigern, die Zahlung im voraus oder eine genügende Sicherstellung zu verlangen. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen erhobener Mängelrügen oder Schadenersatzansprüchen zurückzubehalten und mit Gegenforderungen aus wie immer gearteten Geschäftsbeziehungen mit uns zu kompensieren. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab Fälligkeit unserer Forderung Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über der Primärrate für Kontokorrentkredite. Es sind uns alle auflaufenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
10. Gewährleistung – Reklamationen
Wir haften für Materialmängel an der von uns gelieferten Ware, sofern wir trotz ausreichender Vorprüfung bei Anlieferung durch unsere Vorlieferanten diese nicht erkennen konnten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden und Folgen, die entstanden sind infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, chemischer oder elektrochemischer sowie sonstiger Witterungseinflüsse. Beanstandungen und Reklamationen jeder Art sind innerhalb von fünf Werktagen nach Warenanlieferung schriftlich und vor einer eventuellen Verarbeitung bei uns unverzüglich anzuzeigen. Bei begründeter und rechtzeitig eingebrachter Mängelrüge kann unsererseits wahlweise innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz für den mangelhaften Teil geleistet oder hiefür eine Gutschrift ausgestellt werden.
11. EU-Paletten
EU-Paletten werden zu einem Verrechnungspreis in Rechnung gestellt. Nach vorhergehender Vereinbarung werden EU-Leerpaletten bei frachtfreier Zustellung zurückgenommen. Es erfolgt eine Gutschrift.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (inklusive aller Nebengebühren) unser Eigentum. Der Kunde darf die übernommene Ware – solange der Eigentumsvorbehalt unsererseits noch aufrecht ist – weder verpfänden, veräußern noch Dritten überlassen.
13. Storno
Auftragsstornierungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. In diesem Fall sowie eines ungerechtfertigen Rücktritts des Auftraggebers sind wir berechtigt, neben der Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche auch ein Stornoentgelt von 30 % des nicht zustande kommenden Auftragswertes zu verlangen.
14. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für die Ware ist 79862 Höchenschwand. Gerichtsstand ist Freiburg. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an jedem sonst zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. Bei nicht vollkaufmännischen Käufern gilt Vorstehendes gleichfalls, soweit gesetzlich zulässig.